- orthopädischen Erkrankungen (u.a. bei Gelenkersatz, Wirbelsäulenerkrankungen)
- Erkrankungen im Bereich der Inneren Medizin (u. a. bei Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislaufer- krankungen)
- neurologischen Erkrankungen (u.a. bei Morbus Parkinson, Schlaganfall)
- geistigen Behinderungen
- psychischen Erkrankungen
- sensorischen Erkrankungen
- Krebserkrankungen
Patienteninformation Rehabilitationssport
Stand: 06/2019
Wer kann am Rehasport teilnehmen?
Menschen mit:
Gibt es ein Recht auf Rehasport?
- Rehasport ist eine ärztlich verordnete sportliche Be- tätigung als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
- Gesetzliche Grundlagen sind das SGB IX, § 64 so- wie die Rahmenvereinbarung über den Reha- bilitationssport in ihrer derzeit gültigen Fassung.
Ablauf zur Anmeldung für den Rehabilitationssport nach SGB IX, § 64
Arzt:
verordnet Rehabilitationssport auf dem
Formular Nr. 56 / G850
Patient:
entscheidet sich für einen Verein als Anbieter,
Info vom Verband BSSA
Kostenträger:
Genehmigung der Verordnung Formular Nr. 56 durch die
gesetzliche Krankenversicherung
Sportverein:
führt Beratungsgespräch und Rehasport durch
Verordnung und Dauer von Rehabilitationssport
Möglichkeiten der Verordnung:
Bei folgenden Erkrankungen kann Rehabilitationssport verordnet werden:
Orthopädie
- Wirbelsäulenerkrankungen
- Gelenkschäden (Arthrose)
- Gelenkersatz
- Rheuma
- Morbus Bechterew
- Osteoporose
- Krebserkrankungen
- Amputationen
Psychiatrie
- Neurosen
- Depressionen
- Persönlichkeitsstörungen
- psychosomatische Störungen
- Autistisches Syndrom
- Abhängigkeitserkrankungen
Neurologie
- Cerebrale Bewegungsstörungen
- Multiple Sklerose
- Morbus Parkinson
- Schlaganfall
- Querschnittlähmung
- Epilepsie
- Demenz
Geistige Behinderungen
- Lernbehinderungen
- geistige Behinderungen
- Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom
- Mehrfachbehinderungen
Innere Medizin
- Asthma/Atemwegserkrankungen
- Allergien
- Nierenerkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- periphere arterielle Verschlusskrankheiten
- Diabetes mellitus
Sensorik
- Sehbeeinträchtigungen
- Hörbeeinträchtigungen
Wo und durch wen wird der Rehabilitationssport durchgeführt?
- Rehasport wird in den Mitgliedsvereinen des BSSA durchgeführt.
- Die Anleitung erfolgt durch einen Übungsleiter – B Sport in der Rehabilitation.
Inhalte des Rehabilitationssports
- Gymnastik in Gruppen (z. B. Kräftigungs- und Beweglichkeitstraining mit Kleingeräten, koordinative, konditionelle und Entspannungsübungen etc.)
- Bewegungsspiele in Gruppen
- Schwimmen, Gymnastik im Wasser
- max. 15 Teilnehmer pro Gruppe bzw. max. 20 Teilnehmer in Herzsportgruppen
- kein Gerätetraining
Mitgliedschaft im Sportverein
Während der Teilnahme am ambulanten Rehabilitationssport wird eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis im Sportverein von den Krankenkassen begrüßt.
Damit können zusätzlich zum Rehabilitationssport weitere Leistungen des Sportvereins (z. B. Unfallversicherung auf Hin- und Rückweg, kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge, Arztvorträge oder Gerätetraining) in Anspruch genommen werden.
Weiterhin bietet die Mitgliedschaft im Sportverein die Möglichkeit, auch nach Beendigung des verordneten Rehabili- tationssports im gewohnten sozialen Umfeld bis ins hohe Alter aktiven Einfluss auf die eigene Gesundheit zu nehmen (siehe auch Punkt 17.4 der Rahmenvereinbarung). Die Mitgliedschaft im Sportverein ist jedoch für die Teilnahme am Rehabilitationssport nicht verpflichtend.
Eine Information des
Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Sachsen-Anhalt e.V. Am Steintor 14, 06112 Halle (Saale)
Telefon: 0345 5170824, Telefax: 0345 5170825,
Internet: www.bssa.de, E-Mail: info@bssa.de